Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

  • Die Anmeldung zu einem Kurs erfolgt entweder durch Zusendung des ausgefüllten Anmeldeformulars oder durch persönliche Anmeldung während der Bürozeiten (Montag und Dienstag, von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr, Mittwoch, von 12:00 bis 17:00 Uhr und Donnerstag und Freitag von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr) in den Büroräumen des "Institut für Sprachen", Die Freiheit 14 (Altmarkt), 34117 Kassel. Mit Abgabe der Anmeldung werden die zu entrichteten Kursgebühren fällig.
  • Die Kursgebühren sind grundsätzlich vor Beginn eines Kurses entweder in bar oder per Überweisung zu entrichten. Bei Kursen mit monatlicher oder Ratenzahlungsweise werden die Zahlungsmodalitäten mit der Anmeldung in einer Unterrichtsvereinbarung bzw. einer Ratenzahlungsvereinbarung geregelt.
  • Mit dem Ausfüllen des Anmeldeformulars und der Zahlung der Kursgebühren wird ein Platz reserviert. Die Anmeldung gilt dann als verbindlich. Bei einem Rücktritt vor Kursbeginn (d. h. bis zum letzten Werktag vor Kursbeginn bis 14.00 Uhr) wird der gezahlte Betrag abzüglich einer Verwaltungsgebühr von 100,00 EURO zurückerstattet. Ein Rücktritt nach Kursbeginn ist nicht möglich. Bereits gezahlte Gebühren werden nicht erstattet, noch offene Kursgebühren sind fällig. Gleiches gilt für eine Unterbrechung oder einen Abbruch des Kurses seitens des Teilnehmers/der Teilnehmerin aus persönlichen Gründen, durch Krankheit o.ä.
  • Durch Krankheit der Lehrkraft, gesetzliche Feiertage oder interne Schuldispositionen ausfallende Kurstage werden nachgeholt. In besonderen Kursen, die eine feste Laufzeit ohne zeitliche Begrenzung haben, finden keine Nachholtermine statt, wenn der Unterrichtstag auf einen gesetzlichen Feiertag fällt.
  • Für den Fall, daß ein angekündigter Kurs wegen geringer Teilnehmerzahl, Krankheit der Lehrkraft o.ä. nicht zu Stande kommt, werden die angemeldeten Teilnehmer nach Möglichkeit rechtzeitig über den Ausfall des Kurses benachrichtigt. Bereits gezahlte Kursgebühren werden zurückgezahlt. Ein Anspruch auf Ausfallgeld oder Entschädigung besteht nicht.
  • Stornobedingungen Unterkünfte: 
    - bei Stornierung bis einen Monat vor Mietbeginn: kostenlos, gleiches gilt auch bei Stornierungen seitens des Institut für Sprachen, auch ohne Angabe von Gründen, auch wenn Sie bereits eine Buchungsbestätigung erhalten haben. 
    - Bei Stornierungen weniger als einen Monat vor Mietbeginn sowie bei Nichterscheinen ohne vorherige Mitteilung: 100 % der Miete. Bei nachträglicher Änderungen der Mietdauer, des Mietbeginns oder des Mietendes ist das IfS seitens des Kunden rechtzeitig zu kontakten, damit die Mietvereinbarung angeglichen werden kann.. 
    - Nachträgliche Preiserhöhungen aufgrund des vorhandenen Angebotes sind möglich, wenn diese einer allgemeinen Preiserhöhung geschuldet sind. Nachträgliche Preisnachlässe sind nicht möglich, dies gilt auch bei vorzeitiger Beendigung der Mietzeit.
  • Ausschlussklausel: Bei Auslandsanmeldungen kann eine Stornierung nur dann erfolgen, wenn eine Erteilung des Einreisevisums von der jeweiligen Botschaft abgelehnt wurde. In diesem Fall müssen der Ablehnungsbescheid, sowie die vom Institut für Sprachen zur Vorlage bei der Botschaft erstellten Dokumente im Original vorgelegt werden, wenn eine Stornierung anerkannt werden soll. Nach erfolgter Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ist keine Stornierung des Kurses bzw. der Kurse und keine Rückerstattung der Kursgebühren mehr möglich. Im Falle einer Stornierung behalten wir es uns vor, eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20 % des gebuchten Angebotes zu erheben, mindestens aber 100,00 €. Die Erstattung erfolgt in der Regel innerhalb von ca. sechs Wochen.
  • Bei Anmeldungen aus Ländern ohne Visumspflicht sind bei einemr Stornierung keine zusätzlichen Unterlagen einzureichen. Auch hier fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20 % des gebuchten Angebotes, mindestens aber 100,00 € an, sofern die Stornierung rechtzeitig vor Kursbeginn erfolgt (bis letzter Werktag vor Kursbeginn 14.00 Uhr). Erfolgt die Stornierung danach, erfolgt keine Auszahlung.
  • Gesetzliche Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
  • In Einzelfällen ist ein bereits besuchter Kurs auf Dritte übertragbar, sofern die Übertragung vorab mit dem IfS besprochen und seitens des IfS genehmigt wurde.
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